Allgemeine Geschaeftsbedingungen

  1. Die CH Regionalmedien AG (nachfolgend «Veranstalterin») veranstaltet, vermarktet und/oder unterstützt das Hive Air (nachstehend «Veranstaltung»).
  2. Eine vertragliche Bindung (ausschliesslich) zwischen der Veranstalterin und dem Erwerber/in bzw. Inhaber/in eines Tickets (nachstehend «Veranstaltungsbesucher») entsteht durch den Erwerb des Veranstaltungs-Tickets (nachstehend «Ticket»). Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Veranstaltungsbesucher die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin. Es gilt die jeweils auf www.hiveair.ch veröffentliche Fassung der AGB. Allfällige von der Veranstalterin zusätzlich veröffentlichte Hinweise, Informationen oder Bedingungen ergänzen diese AGB.
  3. Tickets sind ausschliesslich über die von der Veranstalterin kommunizierten Kanäle zu kaufen. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Die Veranstalterin rät aus Sicherheitsgründen auch dringend davon ab, Tickets ausserhalb der offiziellen Verkaufskanäle zu erwerben. Wer sich mit kopierten oder gefälschten Tickets Zutritt zur Veranstaltung verschaffen will, kann des Ticketmissbrauchs verdächtigt und strafrechtlich verfolgt werden. In keinem Fall besteht gegenüber der Veranstalterin ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von gefälschten oder kopierten Tickets.
    Erworbene Tickets dürfen nicht über Gewinnspiele und Wettbewerbe verlost werden.
  4. Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen gemäss diesen AGB und/oder andere Zutrittsvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt. Soweit solche weiteren Voraussetzungen bestehen, werden diese auf www.hiveair.ch oder dem Ticket vermerkt.
  5. Für Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab, sollten Verletzungen und/oder Schäden aus der Nichtbeachtung dieser Regel entstehen.
  6. Für Veranstaltungsbesucher gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Zugangszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
  7. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Veranstaltungsareals während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften der Veranstalterin, des Sicherheitspersonals, des Ordnungsdienstes oder anderer Hilfspersonen der Veranstalterin vor Ort zu beachten bzw. zu befolgen.
  8. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, Feuerwerk, pyrotechnischen Gegenständen, Pfeffersprays sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
  9. Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern) sowie Musikinstrumente sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht zugelassen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie iPods und andere MP3-Player.
  10. Audio- und Videoaufnahmen der an der Veranstaltung auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich.
  11. Die Veranstalterin, das Sicherheitspersonal oder andere Hilfspersonen der Veranstalterin vor Ort sind aus wichtigen Gründen berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Verstösse des Veranstaltungsbesuchers gegen die Zutrittsvoraussetzungen, die Altersgrenzen, das Verbot von Audio- und Videoaufnahmen oder die Weisungen und Aufforderungen der Veranstalterin oder ihrer Hilfspersonen betreffend Sicherheit- und/oder Durchführungsvorschriften.
  12. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  13. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Schlechte Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
  14. Die Veranstalterin behält sich vor, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben.
  15. Wird eine Veranstaltung verschoben, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum. Die Rückgabe oder der Umtausch des Tickets ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  16. Wird hingegen eine Veranstaltung ganz abgesagt, besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ersatzveranstaltung am gleichen oder an einem andern Datum stattfindet. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
  17. Jegliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die dem Veranstaltungsbesucher infolge einer Absage einer Veranstaltung entstanden sind, ist ausgeschlossen.
  18. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
  19. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Veranstaltungseingang werden Gehörschutzpfropfen kostenlos abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
  20. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung der Veranstalterin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach-, Personen- oder sonstige Vermögensschäden (inkl. mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung der Veranstaltung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
  21. Die Veranstalterin und die von ihr zur Organisation und Durchführung beigezogenen Hilfspersonen bearbeiten, verwenden und speichern Daten der Veranstaltungsbesucher ausschliesslich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit und ausschliesslich wenn und soweit dies zur Erbringung ihrer Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Ticketvertriebs, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, und zur Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände erforderlich oder nützlich ist.
  22. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich jeder Veranstaltungsbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass er aufgenommen oder fotografiert werden kann. Solche Aufnahmen/Fotos dürfen von der Veranstalterin und den mit ihr verbundenen Medien für die Ausstrahlung im Internet oder in anderen Medien im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung und für Kommunikationszwecke verwendet werden.
  23. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Tickets abgeschlossen wurde. Sollten einzelne Regelungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrem Regelungsgehalt dem von der Veranstalterin gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Lücken.
  24. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
  25. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aarau.